Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) verpflichtet Praxen ab 2026 zur lückenlosen Gerätedokumentation; Versicherer verlangen als Folge aktualisierte Geräteinventarlisten und regelmäßige Wartungsnachweise als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Hintergrund

Für Praxen bedeutet die MDR-Revision: Alle Klasse-II-Medizingeräte (Ultraschallgeräte, EKG, Laser) müssen jährlich dokumentiert, gewartet und die Kalibrierung nachgewiesen werden. Versicherer können im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn Wartungsnachweise fehlen. Gleichzeitig steigen Wiederbeschaffungswerte durch Inflation und MDR-Zertifizierungskosten, Versicherungssummen müssen entsprechend angepasst werden.

Wann gilt das nicht?

Günstige Einmalgeräte ohne laufende Kalibrierungspflicht (einfache Diagnostikinstrumente) unterliegen keiner strengen MDR-Dokumentationspflicht und erfordern keine gesonderte Geräteversicherung.

Bei Ärzteversichert unterstützen wir Praxen dabei, die korrekte Inventarliste und Versicherungssumme für alle Medizingeräte zu ermitteln.

2026 müssen Medizingeräteversicherungen mit aktuellen Geräteinventarlisten und Wartungsnachweisen hinterlegt sein, fehlende MDR-Dokumentation gefährdet den Versicherungsschutz im Schadensfall.

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