Praxisinhaber nach Geräteschadensfällen berichten, dass die häufigste Ablehnungsursache für Versicherungsleistungen veraltete oder fehlende Gerätedokumentationen sind.

Hintergrund

Ein bewährter Tipp: Alle Medizingeräte in einer digitalen Datenbank mit Kaufdatum, Kaufpreis, Wiederbeschaffungswert und Wartungsdaten führen, am besten in der Praxissoftware integriert. Außerdem: Geräteschadensmeldungen unverzüglich beim Versicherer einreichen (viele Policen setzen Fristen von 3 bis 7 Werktagen für die Schadensmeldung). Eine Allgefahrenversicherung für hochwertige Geräte deckt auch Bedienfehler und Kurzschlüsse ab, die in Standardpolicen ausgeschlossen sind.

Wann gilt das nicht?

Geräte unter 1.000 Euro Wiederbeschaffungswert lohnt es nicht, einzeln zu versichern; hier reicht ein Pauschalwert im Praxisinhaltsvertrag.

Ärzteversichert hilft Praxen, eine vollständige und aktuelle Geräteinventarliste für die Versicherung zu erstellen.

Geräteinventarlisten jährlich aktualisieren, Wartungsprotokolle digital archivieren und Geräteschäden fristgerecht melden, diese drei Schritte sichern den Versicherungsschutz für Medizingeräte.

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