Pflegeheim-Betreiber unterliegen 2026 verschärften Heimaufsichtsanforderungen und müssen erhöhte Pflegehaftungsrisiken (z. B. Sturz, Dekubitus, Medikationsfehler) durch angepasste Betriebshaftpflicht absichern.
Hintergrund
Die Mindestdeckungssummen in der Pflegeheim-Betriebshaftpflicht werden 2026 von Aufsichtsbehörden vieler Bundesländer auf 10 Mio. Euro je Schadensfall angehoben. Gleichzeitig steigt durch Personalknappheit das Risiko von Pflegemängeln, die zu Schadensersatzansprüchen führen. Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) ist für Pflegeheimbetreiber in GmbH-Strukturen ebenfalls wichtiger geworden, da persönliche Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer zunehmen.
Wann gilt das nicht?
Kleine familiengeführte Pflegeeinrichtungen ohne GmbH-Strukturen haben andere Haftungsprofile. Ambulante Pflegedienste (keine stationäre Einrichtung) unterliegen anderen Regelwerken.
Bei Ärzteversichert analysieren wir für Ärzte, die auch Pflegeheime betreiben, den kombinierten Versicherungsschutz für beide Betriebsbereiche.
Pflegeheim-Betreiber benötigen 2026 eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 10 Mio. Euro Deckung und sollten eine D&O-Versicherung für das Management bei erhöhten persönlichen Haftungsrisiken prüfen.
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