Physiotherapiepraxen, die ihr Angebot 2026 um Dry Needling, Osteopathie oder manuelle Lymphdrainage erweitern, müssen sicherstellen, dass diese Leistungen in der Berufshaftpflicht explizit eingeschlossen sind.
Hintergrund
Viele Berufshaftpflichtpolicen für Physiotherapeuten schließen invasive Techniken wie Dry Needling (Nadelstiche) oder bestimmte chiropraktische Manöver standardmäßig aus. Da Ärzte zunehmend Physiotherapiepraxen als Kooperationspartner oder im MVZ betreiben, ist dieses Thema auch für niedergelassene Ärzte relevant. Ab 2026 prüfen Versicherer Zusatzqualifikationen als Voraussetzung für die Deckungserweiterung.
Wann gilt das nicht?
Reine Standardtherapie-Praxen ohne Zusatzleistungen (klassische KG, Wärme- und Elektrotherapie) sind durch Standard-Berufshaftpflichtpolicen ausreichend abgesichert.
Bei Ärzteversichert prüfen wir für Kooperationen mit Physiotherapiepraxen, ob der Versicherungsschutz das komplette Leistungsspektrum abdeckt.
Physiotherapiepraxen mit erweiterten Behandlungsverfahren wie Dry Needling oder Osteopathie müssen diese 2026 explizit in der Berufshaftpflicht deklarieren, Standard-Policen schließen diese Techniken oft aus.
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