Physiotherapeuten mit eigener Praxis berichten, dass nach dem Erwerb einer Zusatzqualifikation (z. B. Osteopathie) der erste Schritt immer der Anruf beim Versicherer sein sollte, bevor die Leistung am Patienten erbracht wird.
Hintergrund
Ein typischer Fall: Therapeut absolviert einen Dry-Needling-Kurs, behandelt Patienten, ohne die Police anzupassen, beim ersten Komplikationsfall lehnt der Versicherer die Deckung ab. Empfehlenswert: Jede neue Behandlungsform vorab schriftlich beim Versicherer anzeigen und Deckungsbestätigung anfordern. Erfahrene Praxisinhaber führen eine jährliche Checkliste aller Qualifikationen und Leistungen gegen ihre Policen ab.
Wann gilt das nicht?
Standard-GKV-Heilmittelleistungen ohne invasive oder naturheilkundliche Elemente erfordern keine besonderen Policenergänzungen.
Ärzteversichert unterstützt Physiotherapiepraxen in Kooperation mit Arztpraxen bei der korrekten Versicherungsstruktur.
Bei jeder neuen Therapiemethode zuerst den Versicherer informieren und Deckungsbestätigung einholen, ohne diese Meldung besteht bei Komplikationen kein Versicherungsschutz für die neue Leistung.
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