Reha-Kliniken müssen 2026 ihre Haftpflichtdeckung an gestiegene Mindestdeckungssummen anpassen und neue Risiken aus der MDR-konformen Medizinproduktenutzen sowie dem wachsenden Cyber-Bedrohungspotenzial absichern.
Hintergrund
Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) verschärft die Anforderungen an Dokumentation und Produkthaftung auch in Reha-Einrichtungen, die medizinische Geräte einsetzen. Gleichzeitig erhöhen Kostenträger wie DRV und GKV den Prüfdruck auf Abrechnungskorrektheit, Abrechnungsfehler können zu Rückforderungen in erheblicher Höhe führen, die ohne entsprechende Versicherung den Betrieb gefährden. Betriebsunterbrechungsversicherungen müssen 2026 auch Cyber-Vorfälle als Auslöser einschließen.
Wann gilt das nicht?
Kleine ambulante Reha-Einrichtungen ohne stationäre Bettenbelegung haben geringere Deckungsanforderungen als vollstationäre Reha-Kliniken.
Bei Ärzteversichert analysieren wir für Klinikärzte und Reha-Betreiber den kombinierten Versicherungsbedarf aus ärztlicher und unternehmerischer Perspektive.
Reha-Kliniken benötigen 2026 eine aktualisierte Berufshaftpflicht mit erhöhten Deckungssummen sowie Cyber- und MDR-Produkthaftungsschutz, veraltete Policen decken neue gesetzliche Anforderungen nicht mehr ab.
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