Explizite Versicherungsregelungen im Kooperationsvertrag zwischen Ärzten schaffen Rechtssicherheit bei Schadensersatzansprüchen, erfordern aber eine sorgfältige vorherige Abstimmung der Policen aller beteiligten Partner.

Hintergrund

Vorteil: Klar geregelte Versicherungspflichten und Haftungsabgrenzungen verhindern Streitigkeiten unter Kooperationspartnern und beschleunigen die Schadensregulierung. Nachteil: Die Verhandlung und Abstimmung der Versicherungsklauseln ist zeitaufwendig und erfordert die Einbindung eines spezialisierten Anwalts sowie ggf. des Versicherungsberaters. Werden Policen nachträglich geändert, muss der Kooperationsvertrag angepasst werden.

Wann gilt das nicht?

Bei standardisierten MVZ-Strukturen mit einheitlicher Betriebshaftpflicht für alle Ärzte erübrigt sich eine individuelle Versicherungsabstimmung zwischen den Partnern.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Aufbau von Kooperationsstrukturen und prüft, ob die bestehenden Policen die kooperativen Tätigkeiten vollständig abdecken.

Versicherungsklauseln im Kooperationsvertrag sind investitionswürdig, sie schaffen Rechtssicherheit bei Haftungsfragen und verhindern kostspielige Partnerstreitigkeiten im Schadensfall.

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