Ärzte, die eine unabhängige Versicherungs-Zweitmeinung eingeholt haben, berichten in vielen Fällen von Einsparungen zwischen 500 und 2.000 Euro jährlich durch optimierte Policen ohne Leistungseinbußen.
Hintergrund
Ein typischer Befund der Zweitmeinung: Die BU-Police wurde vor der Facharztausbildung abgeschlossen und enthält noch die ungünstigere Berufsgruppe des Assistenzarztes. Nach Anpassung sinkt die Prämie erheblich. Außerdem decken ältere Policen Telemedizin oder Gutachtertätigkeit oft nicht ab. Empfehlenswert: Die Zweitmeinung sollte immer alle relevanten Policen (BU, Haftpflicht, Kranken) umfassen und nicht nur einzelne Verträge.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr jungen Ärzten im ersten Berufsjahr, die gerade erst Policen abgeschlossen haben, bringt eine sofortige Zweitmeinung meist wenig Mehrwert.
Ärzteversichert führt Versicherungs-Zweitmeinungen für Ärzte durch und dokumentiert alle Optimierungspotenziale transparent in einem vergleichenden Analysebericht.
Ärzte sollten alle 2–3 Jahre eine unabhängige Versicherungs-Zweitmeinung einholen, häufige Befunde sind falsche Berufsgruppeneinstufungen in der BU und veraltete Klauseln, die Deckungslücken verursachen.
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