Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die für den Wechsel von GKV zu PKV überschritten werden muss, steigt 2026 auf 73.800 Euro brutto jährlich und betrifft damit auch angestellte Ärzte in unteren Gehaltsstufen.

Hintergrund

Die JAEG wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Für Ärzte in Weiterbildung oder in der Einstiegsphase als Krankenhausarzt kann diese Grenze relevanter werden, da Tarifgehälter nach dem TV-Ärzte gestiegen sind. Wichtig: Die Grenze muss nicht nur im aktuellen Jahr überschritten werden, sondern auch voraussichtlich im Folgejahr, nur dann besteht das Wahlrecht zur PKV.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte und Selbstständige sind ohnehin versicherungsfrei und können die PKV ohne Einkommensbindung wählen, die JAEG gilt nur für Arbeitnehmer.

Ärzteversichert berät Ärzte im Angestelltenverhältnis, wann der optimale Zeitpunkt für den Wechsel in die PKV ist und welche Tarife für Ärzte besonders geeignet sind.

Die JAEG 2026 beträgt 73.800 Euro brutto jährlich, angestellte Ärzte, die diese Grenze dauerhaft überschreiten, erhalten das Wahlrecht zur privaten Krankenversicherung.

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