Das Überschreiten der JAEG eröffnet Ärzten das Wahlrecht zwischen GKV und PKV, mit Leistungsvorteilen der PKV, aber dem Verlust der beitragsfreien Familienversicherung als zentralem Nachteil.
Hintergrund
PKV-Vorteil für Ärzte: Privatärztliche Behandlung, keine Wartelisten, umfangreichere Leistungen bei Zahn, Sehhilfen und stationärer Behandlung. PKV-Nachteil: Prämien steigen mit dem Alter und sind einkommensunabhängig, bei mehreren Kindern oder einem nicht berufstätigen Partner entstehen erhebliche Mehrkosten, da jede Person einzeln versichert werden muss. GKV-Vorteil: Beitragsfreie Familienversicherung, stabile Beiträge im Alter.
Wann gilt das nicht?
Freiberufliche und niedergelassene Ärzte sind von der Versicherungspflicht befreit, für sie stellt sich die JAEG-Frage nicht, da sie grundsätzlich in der PKV versicherbar sind.
Ärzteversichert bietet einen strukturierten GKV-PKV-Vergleich für Ärzte an, der beide Systeme langfristig und individuell gegenüberstellt.
Ärzte, die die JAEG überschreiten, sollten den PKV-Wechsel individuell prüfen: Die Leistungsvorteile der PKV sind erheblich, die Nachteile bei Familiengründung und im Rentenalter aber ebenfalls, eine unabhängige Beratung ist unverzichtbar.
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