Durch die anhaltende Inflation und angepasste Rentenprojektionen der Versorgungswerke müssen Ärzte 2026 ihre Versorgungslückenberechnung mit aktualisierten Annahmen für Kaufkraftverlust und Rentenentwicklung neu durchführen.

Hintergrund

Viele Versorgungswerke haben 2024/2025 ihre langfristigen Rentenprojektionen nach unten korrigiert, da demografischer Druck und niedrige Renditen die Ausschüttungsbasis belasten. Gleichzeitig hat die Inflation der letzten Jahre den realen Wert bestehender Rentenansprüche gemindert. Für die Versorgungslückenberechnung bedeutet das: Sowohl der Nenner (Versorgungswerk-Rente) als auch der Zähler (benötigtes Nettoeinkommen im Alter, inflationsbereinigt) haben sich verändert.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die erst kürzlich eine professionelle Versorgungslückenberechnung mit aktuellen Inflationsannahmen erstellen ließen, müssen diese nicht sofort wiederholen.

Ärzteversichert erstellt für Ärzte eine individuelle Versorgungslückenberechnung unter Berücksichtigung von Versorgungswerk, gesetzlicher Rente (falls vorhanden) und privater Altersvorsorge.

Ärzte sollten 2026 ihre Versorgungslückenberechnung aktualisieren, steigende Inflation und korrigierte Versorgungswerk-Prognosen haben den tatsächlichen Vorsorgebedarf für viele Ärzte signifikant erhöht.

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