Ärzte mit guter Altersvorsorge berichten, dass sie ihre Versorgungslücke regelmäßig neu berechnen, und dabei immer das angestrebte Nettoeinkommen im Ruhestand, nicht das aktuelle Gehalt, als Ausgangsgröße nehmen.
Hintergrund
Typischer Fehler: Die Versorgungslücke wird einmalig mit 40 berechnet und nicht mehr aktualisiert, dabei ändern sich Karriereverlauf, Versorgungswerk-Rente, private Vorsorge und Ausgabenbedarf im Alter erheblich. Empfehlenswert: Berechnung alle 3–5 Jahre mit einem Finanzberater, der die ärztliche Versorgungswerk-Rente, mögliche gesetzliche Rentenansprüche und private Vorsorge zusammenführt. Zielgröße: 60–70 % des letzten Bruttoeinkommens netto im Alter.
Wann gilt das nicht?
Ärzte kurz vor der Niederlassung sollten die Versorgungslücke erst nach der Praxisgründung neu berechnen, da sich Einkommen und Versorgungswerk-Beiträge dann grundlegend ändern.
Ärzteversichert erstellt individuelle Versorgungslückenanalysen für Ärzte und entwickelt daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Altersvorsorge.
Ärzte sollten ihre Versorgungslücke alle 3–5 Jahre neu berechnen, da sich Versorgungswerk-Rente, Einkommen und Vorsorge verändern, realistisch ist eine Zielgröße von 60–70 % des letzten Bruttoeinkommens als Nettobedarf im Alter.
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