Beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall werden Versorgungswerk-Anwartschaften von Ärzten geteilt, 2026 gelten aktualisierte Bewertungsstandards, die den Kapitalwert berufsständischer Versorgungen tendenziell höher ansetzen.
Hintergrund
Ärzte-Versorgungswerke sind berufsständische Pflichtversorgungen, die beim Versorgungsausgleich wie Rentenanwartschaften behandelt werden. Das Familiengericht beauftragt das Versorgungswerk mit einer versicherungsmathematischen Auskunft zum Ehezeitanteil. Seit 2025 wenden einige Versorgungswerke aktualisierte Rechnungsgrundlagen an, die zu einer höheren Bewertung und damit zu einem größeren Ausgleichsbetrag führen können.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzen Ehen unter drei Jahren kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden (§ 18 VersAusglG), wenn die Anwartschaften geringfügig sind.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die Konsequenzen einer Scheidung für ihre Altersvorsorge und empfiehlt frühzeitig Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Beim Scheidungsversorgungsausgleich werden Versorgungswerk-Anwartschaften von Ärzten hälftig geteilt, aktualisierte Bewertungsstandards 2026 können zu höheren Ausgleichsbeträgen führen als in älteren Scheidungsverfahren.
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