Ärzte, die eine Scheidung erlebt haben, empfehlen, Versorgungswerk-Anwartschaften bereits im Ehevertrag zu adressieren und im Trennungsfall frühzeitig einen auf Familienrecht und Arztrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Hintergrund

Erfahrungswert: Der Versorgungsausgleich bei Versorgungswerken ist komplexer als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, da die versicherungsmathematische Auskunft des Versorgungswerks mehrere Monate dauern kann und das Verfahren sich dadurch verzögert. Tipp: Im Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich für Versorgungswerk-Anwartschaften modifiziert oder ausgeschlossen werden, das ist bei Ärzten mit hohen Anwartschaften oft sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die erst kurz nach Eheschließung in das Versorgungswerk eingetreten sind, haben geringere Ehezeitanteile und damit einen geringeren Ausgleichsbetrag.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, das Thema Versorgungswerk-Schutz im Scheidungsfall als Teil einer umfassenden Vermögens- und Vorsorgestrategie zu behandeln.

Ärzte sollten Versorgungswerk-Anwartschaften bereits im Ehevertrag regeln, im Scheidungsfall verzögert die komplexe versicherungsmathematische Bewertung das Verfahren und kann zu höheren Ausgleichsbeträgen führen als erwartet.

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