Mehrere berufsständische Versorgungswerke für Ärzte haben für 2026 Anpassungen bei Beitragsbemessungsgrenzen und Satzungsregelungen angekündigt, die zu veränderten Pflichtbeiträgen für niedergelassene und angestellte Ärzte führen.
Hintergrund
Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich in der Regel am Einkommen und an der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Einige Versorgungswerke haben 2026 die Bemessungsgrundlagen angehoben. Zusätzlich überprüfen mehrere Kammern die Möglichkeit, freiwillig höhere Beiträge (bis zu 2/10 des Regelpflichtbeitrags als Aufstockung) zu leisten, eine Option, die bei guter Renditeentwicklung des Versorgungswerks attraktiv ist.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und ausschließliche Mitgliedschaft im Versorgungswerk haben, zahlen keinen GRV-Beitrag, für sie ändern sich nur die internen Versorgungswerk-Regelungen.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die aktuellen Beitragsregelungen ihrer zuständigen Versorgungswerke und bewertet Aufstockungsoptionen im Kontext der Gesamtvorsorge.
Ärzte sollten 2026 ihre Versorgungswerk-Beitragshöhe überprüfen, Anpassungen bei Bemessungsgrenzen und neue Aufstockungsoptionen können die Altersrente deutlich verbessern oder zu unerwarteten Mehrbelastungen führen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →