Ärzte berichten, dass sie durch rechtzeitige Antragstellung auf Beitragsreduzierung während Elternzeit oder Einkommensminderung erhebliche Liquidität gesichert haben, ohne Rentenansprüche zu gefährden.
Hintergrund
Praxistipp: Das Versorgungswerk berechnet den Pflichtbeitrag auf Basis des Vorjahreseinkommens, wer in einem Jahr weniger verdient (z. B. durch Elternzeit, Teilzeit oder Praxisaufbau), muss proaktiv einen Antrag auf Beitragsanpassung stellen. Ohne Antrag wird der volle Beitrag fällig. Empfehlenswert: Jährliche Überprüfung, ob der aktuelle Beitrag dem tatsächlichen Einkommen entspricht, und ggf. Aufstockung bei gutem Versorgungswerk-Ertrag.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit konstantem, hohem Einkommen ohne Einkommensunterbrechungen haben keinen Anpassungsbedarf und können den Standardbeitrag ohne weiteres beibehalten.
Ärzteversichert berät Ärzte in Einkommensübergangsphasen (Niederlassung, Elternzeit, Karrierewechsel) zur optimalen Gestaltung der Versorgungswerk-Beiträge.
Ärzte sollten ihren Versorgungswerk-Beitrag jedes Jahr aktiv überprüfen, bei Einkommensminderungen muss proaktiv ein Antrag auf Beitragsreduzierung gestellt werden, da das Versorgungswerk sonst den vollen Beitrag einzieht.
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