Versorgungswerk-Beiträge sind die Pflichtgrundlage der Altersvorsorge für Ärzte mit günstiger Rendite und steuerlicher Absetzbarkeit, bieten aber weniger Flexibilität als private Vorsorgeprodukte.

Hintergrund

Vorteil: Die Rendite der meisten Ärzte-Versorgungswerke übersteigt die der gesetzlichen Rentenversicherung; Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Zudem bietet das Versorgungswerk Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Nachteil: Pflichtbeitrag ohne Kapitalwahlrecht, im Todesfall vor Rentenalter verfallen die Anwartschaften weitgehend, sofern keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Zudem schließen Versorgungswerk-Beiträge nicht alle Versorgungslücken.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Ausland oder in Nicht-Kammertätigkeiten sind häufig nicht versorgungswerk-pflichtig und müssen ihre Altersvorsorge vollständig privat organisieren.

Ärzteversichert hilft Ärzten, die Versorgungswerk-Beiträge als Basis einzuordnen und die darüber hinausgehende Versorgungslücke durch ergänzende Vorsorge zu schließen.

Versorgungswerk-Beiträge sind für Ärzte die Pflichtbasis der Altersvorsorge mit guter Rendite und steuerlichen Vorteilen, ergänzende private Vorsorge ist dennoch notwendig, da das Versorgungswerk allein selten ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

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