Einige Ärzte-Versorgungswerke passen 2026 ihre Rentenanpassungssätze sowie die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente an, Ärzte sollten ihren aktuellen Leistungsanspruch überprüfen.
Hintergrund
Die Versorgungswerke zahlen neben der Altersrente auch eine Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Mehrere Versorgungswerke haben für 2026 angekündigt, die Rentenanpassungssätze aufgrund verbesserter Kapitalanlageergebnisse leicht anzuheben. Gleichzeitig überarbeiten einige Werke die Definition der Berufsunfähigkeit in ihrer Satzung, was die Leistungsvoraussetzungen für Ärzte konkret verändern kann.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die aus dem Versorgungswerk ausgeschieden sind und beitragsfreie Anwartschaften halten, erhalten keine laufenden Leistungsanpassungen bis zum Rentenbeginn.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die aktuellen Leistungssätze ihrer Versorgungswerke und zeigt auf, wo ergänzende private BU-Versicherung die Versorgungslücke schließt.
Ärzte sollten 2026 die Leistungsübersicht ihres Versorgungswerks aktualisieren, angepasste Rentenanpassungssätze und überarbeitete BU-Definitionen können den tatsächlichen Leistungsanspruch erheblich verändern.
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