Ärzte, die Leistungen aus dem Versorgungswerk in Anspruch genommen haben, berichten, dass die Versorgungswerk-BU-Rente allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ergänzende private BU-Absicherung ist unerlässlich.
Hintergrund
Die BU-Rente des Versorgungswerks beträgt in der Regel zwischen 1.500 und 3.500 Euro monatlich, deutlich weniger als das durchschnittliche Arzt-Nettoeinkommen. Empfehlenswert: Die Versorgungswerk-BU-Rente als Basisschutz betrachten und durch eine private BU-Police auf mindestens 60–70 % des Nettoeinkommens aufstocken. Außerdem: Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks prüfen, bei Kinderlosen ist sie häufig gering und sollte durch eine Risikolebensversicherung ergänzt werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr geringem Einkommensbedarf (z. B. durch abbezahltes Eigenheim und keine Unterhaltspflichten) können die Versorgungswerk-BU-Rente möglicherweise als ausreichend betrachten.
Ärzteversichert analysiert für Ärzte das Zusammenspiel von Versorgungswerk-Leistungen und privater BU-Absicherung und empfiehlt die optimale Kombination.
Die Versorgungswerk-BU-Rente reicht allein nicht aus, Ärzte sollten ergänzend eine private BU-Police abschließen, die die Gesamtabsicherung auf mindestens 60–70 % des aktuellen Nettoeinkommens bringt.
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