Das Versorgungswerk bietet Ärzten ein integriertes Leistungspaket aus Alters-, BU- und Hinterbliebenenrente mit guter Rendite, reicht aber selten aus, um den ärztlichen Lebensstandard im Alter oder bei Berufsunfähigkeit vollständig abzusichern.

Hintergrund

Vorteil: Das Versorgungswerk deckt automatisch alle drei Grundrisiken (Alter, BU, Tod) mit einem Pflichtbeitrag ab, ohne separate Vertragsabschlüsse. Die Rendite übersteigt die der gesetzlichen Rentenversicherung. Nachteil: Die BU-Rente des Versorgungswerks beträgt oft nur ein Drittel des Arztnettoeinkommens; die Altersrente kann bei frühem Renteneintritt oder langen Studienphasen ebenfalls begrenzt sein. Ergänzende private Vorsorge ist fast immer notwendig.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der Klinik mit kurzen Karrieren (Frühpensionierung, Beamtenstatus) haben andere Versorgungsstrukturen als niedergelassene Ärzte und sollten ihre Situation individuell prüfen.

Ärzteversichert bewertet für Ärzte die tatsächlichen Versorgungswerk-Leistungen und entwickelt ein Gesamtkonzept, das die Lücken durch private Altersvorsorge und BU-Versicherung schließt.

Versorgungswerk-Leistungen bilden eine solide Basis, reichen aber allein nicht aus: Ärzte brauchen ergänzend private BU-Absicherung und Altersvorsorge, um den gewohnten Lebensstandard im Ernstfall zu halten.

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