Ärzte, die ein Bundesland gewechselt haben, berichten, dass der Übertragungsprozess mehrere Monate dauern kann und der Übertragungswert der bisherigen Anwartschaften sorgfältig geprüft werden sollte.

Hintergrund

Erfahrungswert: Das aufnehmende Versorgungswerk berechnet den Übertragungswert nach eigenen versicherungsmathematischen Grundsätzen, dieser muss nicht identisch mit dem Wert beim abgebenden Werk sein. Tipp: Den Übertragungsbescheid von einem Fachmann prüfen lassen und ggf. Widerspruch einlegen, wenn die Anwartschaftsbewertung als zu gering erscheint. Ein häufiger Fehler: Ärzte, die in Rente gehen oder das Versorgungswerk verlassen, beantragen die Übertragung zu spät.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr kurzer Mitgliedschaft im Versorgungswerk haben geringe Anwartschaften, bei denen die Übertragungsthematik weniger relevant ist.

Ärzteversichert berät Ärzte beim Bundeslandwechsel zu den versorgungsrechtlichen Konsequenzen und begleitet sie bei der Überprüfung des Übertragungsbescheids.

Ärzte sollten vor einem Bundeslandwechsel den Übertragungswert ihrer Versorgungswerk-Anwartschaften vorab berechnen lassen, eine frühzeitige Prüfung verhindert Verluste durch ungünstige Bewertungsansätze des aufnehmenden Versorgungswerks.

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