Der gesetzlich vorgesehene Versorgungswerk-Wechsel bei Bundeslandumzug sichert die Kontinuität der ärztlichen Altersversorgung, kann aber durch unterschiedliche versicherungsmathematische Bewertungsansätze zu Abweichungen bei der übertragenen Anwartschaft führen.

Hintergrund

Vorteil: Der Wechsel erfolgt gesetzlich geregelt und automatisch, Ärzte verlieren ihre Versorgungsanwartschaften beim Bundeslandwechsel grundsätzlich nicht. Nachteil: Jedes Versorgungswerk hat eigene Rechnungsgrundlagen; der Übertragungswert vom alten Werk wird nach den Bewertungsregeln des neuen Werks umgerechnet, das kann zu einem anderen (oft geringeren) Anwartschaftswert führen. Mehrfachwechsel über die Karriere können diese Verluste kumulieren.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich in einem Bundesland tätig bleiben, sind von dieser Problematik nicht betroffen.

Ärzteversichert unterstützt mobile Ärzte dabei, die versorgungsrechtlichen Konsequenzen von Bundeslandwechseln zu verstehen und ggf. durch Zusatzvorsorge auszugleichen.

Der Versorgungswerk-Wechsel bei Bundeslandumzug sichert die Altersversorgung grundsätzlich, jedoch können unterschiedliche Bewertungsansätze zu Anwartschaftsverlusten führen, die Ärzte durch einen Fachmann überprüfen lassen sollten.

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