Verträge für Leitende Ärzte werden 2026 von Krankenhäusern zunehmend mit eingeschränkten Liquidationsrechten und erweiterten Haftungsklauseln neu verhandelt, bestehende Verträge sollten auf Anpassungsbedarf geprüft werden.
Hintergrund
Viele Krankenhäuser überarbeiten 2025/2026 ihre Chef- und Oberarztverträge, um Liquidationsanteile zu begrenzen und Haftungsregelungen für Behandlungsfehler zu schärfen. Gleichzeitig werden Nebentätigkeitsklauseln restriktiver formuliert. Leitende Ärzte, die Gutachtertätigkeit oder Privatpraxis als Einkommensquelle nutzen, sollten prüfen, ob ihre Vertragsklauseln das noch erlauben.
Wann gilt das nicht?
Ärzte im Beamtenstatus an Universitätskliniken unterliegen anderen Regelwerken (Beamtenrecht, Hochschulrecht) und sind von privatrechtlichen Vertragsänderungen nur mittelbar betroffen.
Ärzteversichert berät Leitende Ärzte zu den versicherungsrechtlichen Konsequenzen ihrer Verträge, insbesondere zur Haftungsübernahme im Liquidationsbereich.
Leitende Ärzte sollten 2026 ihre Verträge auf Liquidationsrechte, Haftungsklauseln und Nebentätigkeitsbeschränkungen prüfen, neue Krankenhausverträge enthalten zunehmend ungünstigere Konditionen, die im Schadensfall erhebliche Auswirkungen haben.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →