Leitende Ärzte berichten, dass vermeintlich standardisierte Krankenhausverträge erhebliche Verhandlungsspielräume bieten, insbesondere bei Liquidationsanteilen, Urlaubsregelungen und Nebentätigkeiten.
Hintergrund
Tipp: Vor Unterzeichnung immer einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt einschalten, die Kosten (meist unter 1.000 Euro) amortisieren sich durch bessere Vertragskonditionen schnell. Besonders wichtig: Klare Regelung, wer bei Behandlungsfehlern im Liquidationsbereich haftet, Arzt oder Krankenhaus. Bei Chefarztstellen sollte auch die Dienstwagenregelung, das Fortbildungsbudget und die Rückkehroption nach Elternzeit explizit vertraglich fixiert werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in frühen Karrierestufen (Assistenzarzt, Facharzt ohne Leitungsfunktion) haben kaum Verhandlungsspielraum bei Standardtarifverträgen.
Ärzteversichert unterstützt Leitende Ärzte bei der Bewertung der versicherungsrechtlichen Implikationen ihres Arbeitsvertrags, besonders bei Liquidationshaftung und Nebentätigkeiten.
Leitende Ärzte sollten jeden Vertrag vor Unterzeichnung durch einen Medizinrechtler prüfen lassen, Liquidationsklauseln, Haftungsregelungen und Nebentätigkeitsbeschränkungen haben langfristige finanzielle und rechtliche Auswirkungen, die sich durch Verhandlung meist verbessern lassen.
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