Der Vertrag als Leitender Arzt bietet das begehrte Liquidationsprivileg und eine gehobene Karrierestellung, enthält aber häufig persönliche Haftungsklauseln und Nebentätigkeitsbeschränkungen, die sorgfältig bewertet werden müssen.
Hintergrund
Vorteil: Das Recht zur persönlichen Liquidation privatärztlicher Leistungen kann das Grundgehalt erheblich übersteigen. Leitende Ärzte genießen Führungsautonomie, akademischen Status und oft günstige Pensionszusagen. Nachteil: Mit der Leitungsfunktion wächst die persönliche Haftung, insbesondere für Organisationsverschulden und Delegation. Nebentätigkeiten (Gutachten, Privatpraxis) können vertraglich eingeschränkt sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Liquidationsrecht ablehnen und eine rein klinische Tätigkeit bevorzugen, können auch ohne Leitungsvertrag als Oberarzt mit attraktivem Tarifgehalt tätig sein.
Ärzteversichert berät Leitende Ärzte zu den Versicherungsfolgen ihrer Verträge, von der Berufshaftpflicht für Liquidationsleistungen bis zur D&O-Absicherung bei Managementverantwortung.
Leitende-Arzt-Verträge bieten finanzielle Vorteile durch das Liquidationsprivileg, bringen aber auch erhöhte Haftungsrisiken, eine D&O-Versicherung und angepasste Berufshaftpflicht für Privatbehandlungen sind unverzichtbar.
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