Die Vertrauensschadenversicherung für Arztpraxen deckt Vermögensschäden durch Betrug, Unterschlagung oder Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter und gewinnt 2026 durch häufigere Kassenbetrugs- und Abrechnungsbetrugsfälle an Relevanz.

Hintergrund

Arztpraxen sind durch den hohen Vertrauensvorschuss gegenüber langjährigem Praxispersonal besonders exponiert, Unterschlagungen von Barzahlungen, Manipulation von Abrechnungen oder Diebstahl von Medikamenten durch Mitarbeiter werden in Schadenstatistiken immer häufiger registriert. Standardpolicen (Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung) decken vorsätzliche Straftaten von eigenen Mitarbeitern in der Regel nicht ab, dafür ist eine separate Vertrauensschadenversicherung erforderlich.

Wann gilt das nicht?

Sehr kleine Einzelpraxen ohne Barzahlungsverkehr und mit überschaubarem Zugriff weniger Mitarbeiter auf sensible Bereiche haben ein geringeres Exponierungsrisiko.

Ärzteversichert prüft für Arztpraxen, ob die bestehenden Policen Vertrauensschäden abdecken und ob eine separate Vertrauensschadenversicherung sinnvoll ist.

Arztpraxen sollten 2026 prüfen, ob ihre Versicherungen Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter abdecken, Standardpolicen schließen vorsätzliche Straftaten des Personals aus, was eine separate Vertrauensschadenversicherung erforderlich macht.

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