Die Vertrauensschadenversicherung schützt Arztpraxen vor Vermögensschäden durch Betrug und Unterschlagung eigener Mitarbeiter und schließt eine Lücke, die Standardpolicen nicht abdecken.
Hintergrund
Vorteil: Sie deckt einen Risikobereich ab, der von keiner anderen Praxispolice (Haftpflicht, Inhalt) erfasst wird, zu relativ geringen Prämien von meist 200–600 Euro jährlich. Nachteil: Der Versicherungsschutz greift erst nach Entdeckung des Schadens, lange unentdeckte Schäden können trotzdem zur vollen Schadenshöhe führen, wenn Sublimits oder Verjährungsfristen greifen. Die Police ersetzt keine internen Kontrollmaßnahmen.
Wann gilt das nicht?
Für sehr kleine Praxen mit wenigen Mitarbeitern und vollständig bargeldlosem Betrieb ist das Risiko-Prämien-Verhältnis weniger überzeugend.
Ärzteversichert integriert die Vertrauensschadenversicherung in das Gesamtversicherungskonzept für Arztpraxen und empfiehlt sie als sinnvolle Ergänzung für Praxen mit Kassenbetrieb oder größeren Teams.
Die Vertrauensschadenversicherung ist für Arztpraxen mit Barzahlungsverkehr und mehreren Mitarbeitern ein sinnvoller und günstiger Schutz vor Mitarbeiterbetrug, sie schließt eine Lücke, die alle Standardpolicen offen lassen.
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