Eine sorgfältig geregelte Vertretungsarzt-Absicherung schützt Praxisinhaber und Vertreter gleichermaßen vor unerwarteten Haftungsfallen, erfordert aber vorab eine explizite Klärung der Versicherungsverantwortlichkeiten.

Hintergrund

Vorteil für Praxisinhaber: Klare Regelung verhindert, dass Behandlungsfehler des Vertreters auf die eigene Police durchschlagen. Vorteil für den Vertretungsarzt: Mit eigener Police ist er unabhängig von der Deckungsqualität der Praxispolice des Inhabers. Nachteil: Kurzfristige Vertretungen erfordern kurzfristige Versicherungslösungen (Tages- oder Wochenpolicen), die administrativen Aufwand bedeuten.

Wann gilt das nicht?

Feste Praxispartner oder angestellte Ärzte sind dauerhaft in die Praxispolice einzuschließen, für sie ist keine separate Vertretungsregelung nötig.

Ärzteversichert bietet flexible Versicherungslösungen für Vertretungsärzte an, von Tagesdeckungen bis zur dauerhaften Berufshaftpflicht für freiberufliche Vertretungsärzte.

Eine klar geregelte Versicherungsverantwortung ist bei Vertretungsärzten für beide Seiten vorteilhaft, ohne explizite Absprache riskieren sowohl Praxisinhaber als auch Vertreter, im Schadensfall ohne Deckung dazustehen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →