Ab 2026 gelten für KBV-zertifizierte Videosprechstunden-Anbieter erweiterte Datenschutz- und Interoperabilitätsanforderungen, die einige Anbieter zur Neuanpassung ihrer Systeme zwingen.

Hintergrund

Die KBV und gematik haben für 2026 neue technische Standards für Videosprechstunden-Plattformen angekündigt, die eine tiefere TI-Integration und verbesserte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorschreiben. Praxen sollten prüfen, ob ihr aktueller Anbieter die neuen Anforderungen erfüllt, andernfalls drohen Abrechnungsprobleme. Neu: Die Videosprechstunde soll stärker in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne Kassenzulassung sind nicht an KBV-Zertifizierungspflichten gebunden und können weiterhin beliebige DSGVO-konforme Videolösungen nutzen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Videosprechstunde aus versicherungsrechtlicher Sicht als Behandlungsort in der Berufshaftpflicht anzumelden, da Telemedizinhaftung spezifische Klauseln erfordert.

Kassenärzte sollten 2026 prüfen, ob ihr Videosprechstunden-Anbieter die neuen KBV-Anforderungen erfüllt, nicht zertifizierte Anbieter können zu Abrechnungsproblemen führen; außerdem muss die Telemedizinhaftung in der Berufshaftpflicht abgedeckt sein.

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