Ärzte mit etablierter Videosprechstunde berichten, dass die Akzeptanz durch Patienten stark von der Benutzerfreundlichkeit der Plattform abhängt, technisch überlegene, aber komplizierte Anbieter scheitern oft in der Praxis.

Hintergrund

Empfehlenswert: Anbieter wählen, die keine App-Installation erfordern und vom Browser aus funktionieren, das reduziert technische Hürden für ältere Patienten erheblich. Datenschutz: Auf DSGVO-konformen Serverstandort Deutschland achten. Abrechnungstipp: Videosprech-EBM-Ziffern (01450, 01451) sind nur mit KBV-zertifizierten Anbietern abrechenbar, Anbieterauswahl hat direkte Auswirkung auf die Honorierung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit rein privatärztlicher Tätigkeit müssen keine KBV-Zertifizierung berücksichtigen und haben mehr Auswahl bei Anbietern.

Ärzteversichert weist Ärzte darauf hin, dass Telemedizinhaftung in der Berufshaftpflicht gesondert vereinbart werden muss, unabhängig vom gewählten technischen Anbieter.

Ärzte sollten den Videosprechstunden-Anbieter nach KBV-Zertifizierung, DSGVO-konformem Serverstandort und Patientenfreundlichkeit auswählen, technische Einfachheit entscheidet über die Akzeptanz und Nutzungsfrequenz durch Patienten.

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