Die Videosprechstunde ermöglicht Ärzten mehr Flexibilität und Patientenzugang ohne Praxispflicht, schafft aber neue Haftungsrisiken und erfordert datenschutzkonforme technische Infrastruktur.

Hintergrund

Vorteil: Höhere Erreichbarkeit für Folgeberatungen, Rezeptverlängerungen und chronische Patienten ohne Praxisbesuch; EBM-Abrechenbarkeit über Kassensystem. Nachteil: Beschränkte klinische Untersuchungsmöglichkeit, Fehldiagnosen durch fehlende Befunderhebung sind ein Haftungsrisiko. Technischer Aufwand: zertifizierter Anbieter, stabile Internetverbindung, Datenschutzeinwilligung des Patienten notwendig.

Wann gilt das nicht?

Für Fachgebiete, die auf körperliche Untersuchung angewiesen sind (Chirurgie, Dermatoskopie), ist die Videosprechstunde nur begrenzt einsetzbar.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die versicherungsrechtlichen Anforderungen der Videosprechstunde, Telemedizinhaftung muss in der Berufshaftpflicht explizit vereinbart sein.

Videosprechstunden bieten echten Mehrwert für Ärzte und Patienten, aber die Berufshaftpflicht muss Telemedizin als Tätigkeitsort explizit abdecken, da ältere Policen nur für die Behandlung in Praxisräumen gelten.

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