Ab 2026 wird die digitale Hinterlegung von Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vereinfacht, Ärzte sollten bestehende Dokumente auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen, insbesondere bei Praxisvermögen und Berufsunfähigkeitsschutz.
Hintergrund
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Fall von Geschäftsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit Entscheidungen für den Arzt trifft, auch in Bezug auf die Praxis, laufende Verträge und Versicherungen. Ohne Vollmacht muss ein Gericht einen Betreuer bestellen, was Zeit kostet und die Praxiskontinuität gefährdet. 2026 werden die Anforderungen an die Registrierung beim zentralen Register klarer geregelt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis oder BAG mit klaren Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag haben für den Praxisbetrieb oft bereits eine alternative Lösung.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Vorsorgevollmacht als Teil einer umfassenden Absicherungsstrategie zu betrachten und auch Versicherungsangelegenheiten explizit in die Vollmacht aufzunehmen.
Ärzte sollten 2026 eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht erstellen oder aktualisieren und beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen, ohne Vollmacht drohen bei Geschäftsunfähigkeit langwierige gerichtliche Betreuungsverfahren, die den Praxisbetrieb gefährden.
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