Ärzte, die einen Kollegen in einer Betreuungssituation erlebt haben, berichten, dass eine fehlende oder unvollständige Vorsorgevollmacht die Praxisfortführung erheblich erschwert und wertvolle Handlungsfähigkeit kostet.
Hintergrund
Tipp: Die Vollmacht sollte explizit regeln, wer im Notfall Vertragsangelegenheiten für die Praxis übernehmen darf, Mietverträge, Versicherungen, Personalentscheidungen. Empfehlenswert: Eine notarielle Beglaubigung, da viele Banken und Behörden bei rein privatschriftlichen Vollmachten zögern. Außerdem sollte ein Vertreter benannt werden, der sowohl vertraut als auch in der Lage ist, arztspezifische Entscheidungen zu treffen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte ohne eigene Praxis und Praxisvermögen reicht für viele Entscheidungen eine einfachere Vollmacht ohne arztspezifische Klauseln aus.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht auch die Frage zu klären, wer im Berufsunfähigkeitsfall Versicherungsansprüche geltend machen kann.
Eine arztspezifische Vorsorgevollmacht sollte explizit Praxisangelegenheiten, Versicherungsansprüche und Personalentscheidungen regeln, eine allgemeine Vollmacht reicht für niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis nicht aus.
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