Ein externer Abrechnungsdienstleister lohnt sich für Ärzte, wenn die Kosten der internen Abrechnung durch Personal und Fehlerquoten die Dienstleistergebühren übersteigen oder wenn spezielle GOÄ/EBM-Kenntnisse intern nicht vorhanden sind.

Hintergrund

Die Faustregel: Abrechnungsdienstleister nehmen meist 2–5 % des Abrechnungsvolumens als Gebühr. Diese Kosten rentieren sich, wenn der Dienstleister durch korrektere Kodierung und vollständige Abrechnung mehr Honorar generiert als intern möglich. Besonders relevant bei GOÄ-Abrechnung (Privatpatienten), wo komplexe Paragraphen und Steigerungsfaktoren fachkundiges Personal erfordern. Datenschutzrechtlich muss eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen werden.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit wenigen Privatpatienten und klaren EBM-Standardleistungen kommen oft gut mit interner Abrechnung durch geschultes MFA-Personal aus.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass bei Nutzung eines Abrechnungsdienstleisters die Datenweitergabe versicherungsrechtlich relevant sein kann, Cyber-Policen sollten das Risiko über Dritte einschließen.

Ein Abrechnungsdienstleister lohnt sich für Ärzte mit hohem Privatpatientenanteil oder komplexen GOÄ-Leistungen, die Kosten von 2–5 % des Abrechnungsvolumens werden durch korrektere Kodierung und höheres Honorar meist überkompensiert.

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