Abschreibungen lohnen sich für Arztpraxen am meisten in Jahren mit hohem Gewinn und bei größeren Investitionen in Medizingeräte, da sie die steuerliche Bemessungsgrundlage unmittelbar und planbar reduzieren.
Hintergrund
Die reguläre lineare AfA verteilt Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Steuerlich attraktiver sind: Investitionsabzugsbeträge (IAB) nach §7g EStG (bis zu 200.000 Euro vorab steuerlich absetzen), Sonderabschreibungen (bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung) und die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter. Besonders relevant bei Geräteausstattung (Ultraschall, EKG), Praxiseinrichtung und Computern. Die zeitliche Steuerung von Investitionen kann die Steuerlast eines Jahres erheblich beeinflussen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte im Verlustjahr oder mit bereits sehr niedrigem zu versteuerndem Einkommen profitieren weniger von Abschreibungen, da die Steuerbasis ohnehin gering ist.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Investitionsplanung und Steueroptimierung durch einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater koordinieren zu lassen.
Abschreibungen lohnen sich für Arztpraxen besonders in gewinnsstarken Jahren, Investitionsabzugsbeträge nach §7g EStG ermöglichen eine Vorabsteuerersparnis von bis zu 200.000 Euro und sollten mit einem arztspezialisierten Steuerberater geplant werden.
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