Eine BU-Versicherung mit abstrakter Verweisung lohnt sich für Ärzte grundsätzlich nicht, da der Versicherer im Leistungsfall auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf verweisen kann, auch wenn dieser Job deutlich schlechter bezahlt ist oder nie ausgeübt wurde.
Hintergrund
Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer prüfen, ob der versicherte Arzt theoretisch irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Ausbildung und Lebensstellung entspricht. In der Praxis kann das bedeuten: Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, wird auf eine administrative Verwaltungsstelle verwiesen und erhält keine BU-Rente. Hochwertige Tarife ohne abstrakte Verweisung leisten hingegen, sobald der zuletzt ausgeübte Arztberuf zu mindestens 50 % nicht mehr möglich ist. Ärzteversichert empfiehlt ausschließlich Tarife, die auf die abstrakte Verweisung vollständig verzichten.
Wann gilt das nicht?
Ältere Bestandsverträge oder günstige Einsteigertarife enthalten mitunter noch die abstrakte Verweisung. Wer einen solchen Vertrag besitzt, sollte prüfen, ob ein Wechsel oder eine Nachversicherung in einen hochwertigen Tarif möglich ist.
Eine BU ohne abstrakte Verweisung ist für Ärzte Pflicht. Nur so ist sichergestellt, dass die Rente tatsächlich fließt, wenn der konkret ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist.
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