Das ärztliche Versorgungswerk lohnt sich für jeden approbierten Arzt mit Kammermitgliedschaft, da es im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung deutlich höhere Rentenleistungen bei gleichzeitig moderaten Beiträgen bietet und zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente sowie Hinterbliebenenversorgung einschließt.
Hintergrund
Die 18 berufsständischen Versorgungswerke der Ärztekammern sind als kapitalgedeckte Systeme organisiert und erzielen langfristig attraktive Renditen. Wer Mitglied der Ärztekammer ist, wird automatisch pflichtversichert und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Die Beiträge betragen je nach Einkommen und Bundesland zwischen 14 und 19 Prozent des Einkommens und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ärzteversichert empfiehlt, das Versorgungswerk als Pflichtbaustein zu nutzen und mit privater Altersvorsorge zu ergänzen, um Versorgungslücken zu schließen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich in nicht-ärztlichen Berufen tätig sind oder im Ausland arbeiten, können von der Pflichtmitgliedschaft ausgenommen sein. In diesen Fällen bleibt die gesetzliche Rentenversicherung maßgeblich.
Das ärztliche Versorgungswerk ist für Kammerärzte die Grundlage der Altersvorsorge und bietet gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel deutlich höhere Leistungen.
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