Altersteilzeit lohnt sich für angestellte Ärzte ab 55 Jahren, wenn der Arbeitgeber das Modell anbietet, da sie einen gleitenden Berufsausstieg ermöglicht und dabei Rentenabzüge reduziert oder ganz vermeidet.

Hintergrund

Das Altersteilzeitgesetz erlaubt Arbeitnehmern ab 55, die Arbeitszeit auf die Hälfte zu reduzieren, wobei der Arbeitgeber Aufstockungs- und Rentenbeiträge leistet. Für Ärzte im Blockmodell bedeutet das: eine volle Aktivphase, gefolgt von einer vollständigen Freistellungsphase, ideal für einen geordneten Übergang in den Ruhestand. Für das Versorgungswerk relevante Beitragszeiten können dabei erhalten bleiben. Ärzteversichert empfiehlt, die Auswirkungen auf Versorgungswerksrente und private Altersvorsorge rechtzeitig durchzurechnen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Selbständige niedergelassene Ärzte können das Altersteilzeitgesetz nicht nutzen, da es auf Arbeitnehmer beschränkt ist. Ihnen stehen andere Modelle wie die Teilzulassung oder der sukzessive Praxisverkauf offen.

Altersteilzeit lohnt sich für angestellte Ärzte als strukturierter Ausstieg aus dem Berufsleben. Selbständige Ärzte müssen auf alternative Modelle zurückgreifen.

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