Ambulante PKV-Leistungen lohnen sich besonders dann, wenn ein Tarif umfangreiche Erstattungen für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Heilpraktiker und alternative Heilmethoden enthält, die in der GKV nicht oder nur begrenzt abgedeckt sind.
Hintergrund
In der privaten Krankenversicherung bestimmt der gewählte Tarif, welche ambulanten Leistungen erstattet werden. Hochwertige Tarife erstatten Arztkosten nach GOÄ, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Zahnprophylaxe, Brillen und Kontaktlinsen sowie Heilpraktikerbehandlungen, jeweils bis zu definierten Jahresobergrenzen. Ärzte, die PKV-versichert sind, profitieren besonders, wenn sie selbst als Privatpatienten abgerechnet werden und hochwertige Diagnostik in Anspruch nehmen. Ärzteversichert analysiert für Ärzte den ambulanten Leistungsumfang verschiedener PKV-Tarife und zeigt, welcher Tarif zum individuellen Nutzungsverhalten passt.
Wann gilt das nicht?
Bei Tarifen mit hohem ambulantem Selbstbehalt lohnen sich ambulante Leistungen erst ab einem bestimmten jährlichen Nutzungsvolumen. Ärzte mit geringem ambulantem Bedarf sind mit einem reduzierten Ambulanttarif plus Selbstbehalt oft günstiger unterwegs.
Ambulante PKV-Leistungen lohnen sich bei regelmäßigem Nutzungsverhalten und einem Tarif, der Vorsorge, Sehhilfen und Heilpraktiker vollständig erstattet.
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