Eine Anästhesie-Haftpflicht Spezial lohnt sich für jeden Anästhesisten, der eigenverantwortlich außerhalb eines Klinikrahmens tätig ist, etwa als Belegarzt, im ambulanten Operationszentrum oder auf Honorarbasis in verschiedenen Einrichtungen.
Hintergrund
Die Anästhesiologie gehört zu den haftungsintensivsten Fachrichtungen in der Medizin: Fehler bei Narkose oder Überwachung können zu schwerwiegenden Dauerfolgen führen und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auslösen. Klinikangestellte Anästhesisten sind über die Diensthaftpflicht des Arbeitgebers gedeckt, sobald sie jedoch eigenständig tätig werden, entsteht eine Haftungslücke. Ein Spezial-Tarif deckt typischerweise höhere Deckungssummen und branchtypische Risiken ab. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, die regelmäßig honorarärztlich tätig sind, einen spezialisierten Tarif mit Deckungssummen ab 3 Millionen Euro.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch angestellte Anästhesisten ohne Nebentätigkeit sind über die Betriebshaftpflicht ihrer Klinik ausreichend versichert und benötigen keinen eigenen Spezial-Tarif.
Eine Anästhesie-Haftpflicht Spezial ist Pflicht für eigenständig tätige und honorarärztliche Anästhesisten. Rein angestellte Ärzte sind über ihre Klinik abgesichert.
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