Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist keine Kosten-Nutzen-Frage, sondern gesetzliche Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschriften, Verstöße können zu Bußgeldern und persönlicher Haftung des Praxisinhabers führen.
Hintergrund
Praxisinhaber sind als Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und Mitarbeiter zu unterweisen. In der Arztpraxis umfasst das besondere Risiken wie Nadelstichverletzungen, Infektionsgefahren, Chemikalien und ergonomische Belastungen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) prüft die Einhaltung und kann Praxen im Kontrollfall sanktionieren. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine solide Berufshaftpflicht Schäden aus unzureichendem Arbeitsschutz in der Regel nicht abdeckt.
Wann gilt das nicht?
Eine Solo-Praxis ohne angestelltes Personal hat deutlich reduzierte Arbeitsschutzverpflichtungen. Dennoch sind Grundanforderungen wie die Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Arbeitsplatz einzuhalten.
Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist Pflicht, keine Option. Praxisinhaber mit Personal müssen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge nachweisbar umsetzen.
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