Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist bei Neubauten und wesentlichen Umbauten durch die Landesbauordnungen sowie das BGG weitgehend vorgeschrieben und lohnt sich darüber hinaus auch wirtschaftlich, weil barrierefreie Praxen eine deutlich größere Patientengruppe ansprechen.
Hintergrund
Rollstuhlgerechte Zugänge, breite Türen, barrierefreie Toiletten und zugängliche Behandlungsräume sind in vielen Bundesländern bei Praxisneugründungen Pflicht. Für Bestandspraxen gilt eine Nachrüstpflicht bei zumutbarem Aufwand. Wirtschaftlich zahlt sich Barrierefreiheit aus, weil ältere Patienten und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen wachsenden Anteil der Bevölkerung ausmachen. Förderprogramme von KfW und Ländern unterstützen den barrierefreien Umbau finanziell. Ärzteversichert weist darauf hin, dass bauliche Mängel, die zu Patientenstürzen führen, haftungsrechtliche Folgen für den Praxisinhaber haben können.
Wann gilt das nicht?
In kleinen Bestandspraxen in Altbauten ohne wirtschaftlich zumutbare Nachrüstmöglichkeit bestehen Ausnahmen. Eine rechtliche Beratung zur konkreten Praxissituation ist vor einem Umbau empfehlenswert.
Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist bei Neubauten Pflicht und wirtschaftlich sinnvoll. Staatliche Förderprogramme erleichtern die Finanzierung des barrierefreien Umbaus.
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