Eine Bauherrenhaftpflicht lohnt sich für jeden Arzt, der ein Gebäude neu errichtet oder wesentlich umbaut, da Bauherren für alle Schäden haften, die Dritte während der Bauphase durch das Bauprojekt erleiden.

Hintergrund

Als Bauherr haftet der Arzt persönlich, wenn Passanten durch herabfallende Materialien, ungesicherte Baugruben oder andere Baumängel verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden. Die private Haftpflichtversicherung oder die Betriebs-Haftpflicht der Praxis schließt Bauherrenrisiken in der Regel aus. Eine separate Bauherrenhaftpflicht kostet je nach Bauvolumen meist nur wenige hundert Euro für die gesamte Bauphase und schützt vor Schadensersatzforderungen, die schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten beim Praxisneubau oder -umbau, die Bauherrenhaftpflicht als Pflichtversicherung einzuplanen.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kleinen Renovierungsarbeiten, die von Fachbetrieben durchgeführt werden und kein nennenswertes Risiko für Dritte schaffen, ist eine eigenständige Bauherrenhaftpflicht nicht zwingend erforderlich. Hier übernimmt der Handwerksbetrieb die Haftung für Schäden aus seinem Gewerk.

Eine Bauherrenhaftpflicht ist bei jedem Neubau oder größeren Umbau unverzichtbar. Sie kostet wenig und schützt vor persönlicher Haftung für Schäden an Dritten während der Bauphase.

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