Die belegärztliche Abrechnung lohnt sich für niedergelassene Fachärzte, die ihren Patienten eine stationäre Behandlung im Belegkrankenhaus anbieten und dabei die ärztliche Leistung direkt nach GOÄ (Privatpatienten) oder über die KV (Kassenpatienten) abrechnen.

Hintergrund

Als Belegarzt behandelt der niedergelassene Arzt eigene Patienten im Krankenhaus unter Nutzung von Krankenhausinfrastruktur, bleibt aber abrechnungstechnisch selbständig. Für Privatpatienten rechnet er nach GOÄ ohne Konkurrenz durch Krankenhausärzte ab, was die Einnahmen steigern kann. Für Kassenpatienten erfolgt die Abrechnung über die KV auf Basis des EBM. Die belegärztliche Tätigkeit erfordert einen schriftlichen Belegarzt-Vertrag mit dem Krankenhaus. Ärzteversichert empfiehlt Belegärzten, die Haftpflichtdeckung explizit auf stationäre belegärztliche Tätigkeit zu erweitern, da die Klinikkasade diese oft nicht umfasst.

Wann gilt das nicht?

In Fachgebieten, die fast ausschließlich ambulant arbeiten, lohnt sich der Aufwand des Belegarzt-Status nicht. Auch in Regionen ohne Belegkrankenhaus ist das Modell praktisch nicht umsetzbar.

Die belegärztliche Abrechnung lohnt sich für niedergelassene Fachärzte, die stationär tätig werden und Privatpatienten direkt nach GOÄ abrechnen möchten. Die Haftpflichtdeckung muss entsprechend angepasst werden.

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