Ein Belegarzt-Vertrag lohnt sich für niedergelassene Fachärzte, die operative oder stationär-intensive Leistungen anbieten möchten, ohne eine eigene Klinik zu führen, und dabei die Krankenhausinfrastruktur nutzen wollen.
Hintergrund
Der Belegarzt-Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen niedergelassenem Arzt und dem Belegkrankenhaus: Nutzung von OP-Sälen, Pflegepersonal und Bettenkapazitäten gegen ein Nutzungsentgelt. Der Arzt behält seine wirtschaftliche Selbständigkeit und rechnet ärztliche Leistungen eigenständig ab. Besonders für Gynäkologen, Orthopäden, HNO-Ärzte und Chirurgen kann das Belegarztsystem attraktive Zusatzeinnahmen ermöglichen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass der Belegarzt-Vertrag eine angepasste Haftpflichtversicherung mit stationärer Deckung erfordert.
Wann gilt das nicht?
Für Fachgebiete wie Psychiatrie, Allgemeinmedizin oder Dermatologie ist das Belegarzt-Modell weniger üblich, da stationäre Leistungen dort seltener anfallen. In Regionen ohne Belegkrankenhäuser ist das Modell nicht realisierbar.
Ein Belegarzt-Vertrag lohnt sich für operative Fachärzte als Weg zu Zusatzeinnahmen ohne eigene Klinik. Voraussetzung ist eine Haftpflichtversicherung mit stationärer Deckung.
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