Eine vollständige Beratungsdokumentation bei Versicherungsabschlüssen schützt Ärzte im Schadensfall davor, dass der Versicherer oder der Vermittler auf unzureichende Beratung verweisen kann, und sie ist für Versicherungsvermittler nach § 61 VVG gesetzlich vorgeschrieben.

Hintergrund

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz muss der Vermittler den Beratungsbedarf des Kunden ermitteln, passende Produkte empfehlen und den Beratungsprozess schriftlich dokumentieren. Der Arzt als Versicherungsnehmer profitiert von dieser Dokumentation, weil er bei späteren Streitigkeiten über Deckungsumfang oder Falschberatung belegen kann, was besprochen wurde. Ärzteversichert erstellt für jeden Kunden eine vollständige Bedarfsanalyse und Beratungsdokumentation, die alle besprochenen Optionen, Empfehlungen und Begründungen nachvollziehbar festhält. Diese Unterlagen sollten Ärzte sorgfältig aufbewahren.

Wann gilt das nicht?

Bei reinen Online-Direktabschlüssen ohne Beratung entfällt die individuelle Beratungsdokumentation. Der Arzt verzichtet damit aber auf wichtigen Schutz bei späteren Auseinandersetzungen über den Vertragsinhalt.

Eine Beratungsdokumentation bei Versicherungsabschlüssen ist gesetzliche Pflicht des Vermittlers und wichtiger Schutz des Arztes. Unterlagen immer sorgfältig aufbewahren.

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