Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) lohnt sich für Praxisinhaber als attraktiver Sachbezug für GKV-versicherte Mitarbeiter, da Beiträge bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei gewährt werden können.
Hintergrund
Mit einer bKV erhalten GKV-versicherte MFA Zugang zu Leistungen wie Zahnzusatzversicherung, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Vorsorgeuntersuchungen, die die GKV nicht abdeckt. Für den Praxisinhaber ist der Benefit ein effektives Bindungsinstrument in einem angespannten Fachkräftemarkt. Die Prämien sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Gruppen-Tarife sind günstiger als Einzelpolicen, weil keine individuelle Risikoprüfung stattfindet. Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der Auswahl passender bKV-Gruppenverträge, die Mitarbeiterwünsche und Budgetvorgaben berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
Für PKV-versicherte Praxismitarbeiter ist eine bKV oft weniger relevant, da sie bereits umfangreichen Versicherungsschutz haben. Kleine Praxen mit nur einer MFA sollten den administrativen Aufwand gegen den Nutzen abwägen.
Eine betriebliche Krankenversicherung lohnt sich als Mitarbeiterbenefit für GKV-versicherte MFA und ist bis zur Sachbezugsfreigrenze lohnsteuerfrei. Sie stärkt die Bindung in einem angespannten Fachkräftemarkt.
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