Erweiterungen der Betriebshaftpflicht lohnen sich für Arztpraxen, sobald neue Tätigkeitsfelder, spezielle Behandlungsgeräte, Auszubildende oder Honorarärzte eingesetzt werden, die durch den Basistarifdurchschnitt nicht mehr vollständig gedeckt sind.

Hintergrund

Viele Standard-Betriebshaftpflichtpolicen für Arztpraxen decken nur die bei Vertragsabschluss definierten Tätigkeiten ab. Wer eine neue Lasertherapie einführt, eine zweite Niederlassung eröffnet oder Honorarärzte beschäftigt, schafft damit neue Haftungsrisiken. Typische sinnvolle Erweiterungen umfassen: Schlüsselverlust, erweiterte Datenschutzrisiken, Mietsachschäden, Tätigkeiten durch Honorarärzte oder ausgedehnte Betriebsstättenerweiterungen. Ärzteversichert prüft jährlich, ob die bestehende Betriebshaftpflicht noch zur aktuellen Praxisstruktur passt, und empfiehlt gezielt Erweiterungsmodule.

Wann gilt das nicht?

Bei einer stabilen Praxisstruktur ohne neue Tätigkeitsfelder sind Erweiterungen oft nicht nötig. Eine regelmäßige Überprüfung alle zwei bis drei Jahre ist trotzdem empfehlenswert.

Betriebshaftpflicht-Erweiterungen sind bei neuen Tätigkeiten, Geräten oder Mitarbeitern wichtig. Eine jährliche Deckungsprüfung verhindert unbemerkte Lücken im Versicherungsschutz.

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