Eine Betriebsrente für Praxismitarbeiter lohnt sich als Arbeitgeber-Benefit, wenn der Praxisinhaber mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Pflicht-Zuschuss dazugibt und so die Attraktivität des Arbeitsplatzes für MFA steigert.

Hintergrund

Durch Entgeltumwandlung können MFA bis zu 3.624 Euro jährlich steuerfrei und bis zu 3.624 Euro sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einzahlen. Das senkt das Bruttogehalt und damit die Steuerlast. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 hat jeder Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, der Arbeitgeber muss bei Sozialabgabenersparnis einen Zuschuss von mindestens 15 % beisteuern. Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Einrichtung einfacher Gruppenverträge, die mit geringem Verwaltungsaufwand funktionieren.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen oder Minijobs ist eine Betriebsrente weniger sinnvoll, da die Anwartschaftszeiten die Vorteile oft nicht ausschöpfen lassen.

Eine Betriebsrente für MFA lohnt sich mit Arbeitgeberzuschuss als kostengünstiger Benefit. Seit 2018 hat jeder Mitarbeiter darauf einen gesetzlichen Anspruch.

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