Bilanzierung nach doppelter Buchführung lohnt sich für Arztpraxen bei hohem Umsatz und erheblichem Anlagevermögen, da sie durch Abschreibungsgestaltung und Rückstellungen mehr steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bietet als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Hintergrund

Die meisten Arztpraxen sind zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechtigt, solange sie nicht buchführungspflichtig sind (Umsatz unter 600.000 Euro bzw. Gewinn unter 60.000 Euro). Freiwillig kann jedoch auf die Bilanzierung gewechselt werden. Der Wechsel kann sich lohnen, wenn die Praxis hohe Investitionen plant, da Abschreibungen und Rückstellungen den steuerpflichtigen Gewinn gezielt reduzieren. Die Bilanzierung ist aufwändiger und teurer in der Erstellung, ein spezialisierter Steuerberater ist unbedingt nötig. Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung zwischen EÜR und Bilanz gemeinsam mit einem arztspezialisierten Steuerberater zu treffen.

Wann gilt das nicht?

Für kleine Praxen mit stabilen Einnahmen und wenigen Investitionen ist die EÜR in der Regel vollkommen ausreichend und deutlich kostengünstiger in der Erstellung.

Bilanzierung lohnt sich für Arztpraxen mit hohem Umsatz und Investitionsplanungen. Für die meisten kleinen Praxen ist die EÜR die einfachere und günstigere Wahl.

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